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Abschaffung des Eigenmietwerts
Die Debatte rund um den Eigenmietwert ist immer noch im Gange. Wie ein Systemwechsel aussehen soll, sowie ob und in welcher Höhe nach der Abschaffung des Eigenmietwerts weiterhin Abzugsmöglichkeiten bestehen, ist stark umstritten. Die Vorlage ist bereits mehrmals überarbeitet worden.In der Sommersession 2023 hat sich auch der Nationalrat für einen Systemwechsel ausgesprochen. Im Gegensatz zum Ständerat strebt der Nationalrat jedoch einen vollständigen Systemwechsel an, der auch Zweitwohnungen berücksichtigt. Auch beim Schuldzinsabzug zeigen sich Differenzen. Während der Ständerat eine Beschränkung auf 70 % der steuerbaren Vermögenserträge vorsieht, möchte der Nationalrat die Beschränkung auf 40 % festlegen. Aufgrund der Differenzen geht das Geschäft nun zurück in den Ständerat. Sofern sich die beiden Räte einigen können, dürfte die Vorlage im Verlauf des Jahres 2024 verabschiedet werden. Da die Vorlage jedoch stark umstritten bleibt, muss mit einem Referendum gerechnet werden. Damit bleibt weiterhin unklar, ob es tatsächlich zu einem Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung kommt.